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   BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73   

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BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73 (https://dejure.org/1974,514)
BVerfG, Entscheidung vom 22.10.1974 - 1 BvL 30/73 (https://dejure.org/1974,514)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Oktober 1974 - 1 BvL 30/73 (https://dejure.org/1974,514)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluß der in "Nichtbeziehungsländern" abgewanderten Verfolgten von Wiedergutmachungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 38, 128
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73
    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung durch Beschluß vom 27. Juni 1961 - BVerfGE 13, 31 - wegen Verstoß es gegen Art. 3 Abs. 1 GG insoweit für verfassungswidrig erklärt, als die vor dem 1. Januar 1947 Ausgewanderten ohne rechtfertigenden Grund gegenüber den später Ausgewanderten von der Wiedergutmachung ausgeschlossen würden.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß es sich um eine auf außenpolitischen Erwägungen beruhende Entscheidung handelt (vgl. BVerfGE 13, 31 (39)).

    Wenn der Gesetzgeber zur Eingrenzung des wiedergutmachungsberechtigten Personenkreises eine diplomatische Klausel einführen wollte, so konnte sie nur auf alle Verfolgten mit Wohnsitz in einem Nichtbeziehungsland gleichermaßen Anwendung finden (BVerfGE 13, 31 (39)).

  • BVerfG, 07.02.1968 - 1 BvR 628/66

    Zur Besetzung des Entschädigungssenats des Bundesgerichtshofs - Anzuwendendes

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73
    In der hierbei auftretenden Spannungslage zwischen der gebotenen Herstellung der Gleichheit und einem damit möglicherweise verbundenen Eingriff in eine bestehende Rechtsposition durfte er den Aspekt des Vertrauensschutzes zurückstellen, weil das Vertrauen auf den Fortbestand dieser Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und damit nicht schutzwürdig war (vgl. BVerfGE 13, 261 (271); 19, 119 (127); 22, 330 (347); 23, 85 (94); 25, 269 (291)).

    Es kann offenbleiben, ob öffentlich-rechtliche Wiedergutmachungsleistungen dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Privateigentum gleichzustellen sind (vgl. BVerfGE 18, 196 (200); 23, 85 (95 f.)).

  • BVerfG, 10.11.1964 - 1 BvR 314/63

    Entschädigungsansprüche wegen nationalsozialistischen Verfolgung und

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73
    Die zunächst vorläufigen und ergänzungsbedürftigen Regelungen des Bundesergänzungsgesetzes waren bei objektiver Betrachtung nicht geeignet, die berechtigte Erwartung hervorzubringen, in dem durch sie vermittelten unsicheren Besitzstand belassen zu werden (BVerfGE 13, 39 (43, 46); 18, 196 (202)).

    Es kann offenbleiben, ob öffentlich-rechtliche Wiedergutmachungsleistungen dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Privateigentum gleichzustellen sind (vgl. BVerfGE 18, 196 (200); 23, 85 (95 f.)).

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73
    In der hierbei auftretenden Spannungslage zwischen der gebotenen Herstellung der Gleichheit und einem damit möglicherweise verbundenen Eingriff in eine bestehende Rechtsposition durfte er den Aspekt des Vertrauensschutzes zurückstellen, weil das Vertrauen auf den Fortbestand dieser Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und damit nicht schutzwürdig war (vgl. BVerfGE 13, 261 (271); 19, 119 (127); 22, 330 (347); 23, 85 (94); 25, 269 (291)).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73
    In der hierbei auftretenden Spannungslage zwischen der gebotenen Herstellung der Gleichheit und einem damit möglicherweise verbundenen Eingriff in eine bestehende Rechtsposition durfte er den Aspekt des Vertrauensschutzes zurückstellen, weil das Vertrauen auf den Fortbestand dieser Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und damit nicht schutzwürdig war (vgl. BVerfGE 13, 261 (271); 19, 119 (127); 22, 330 (347); 23, 85 (94); 25, 269 (291)).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73
    Ist das geltende Recht in einem Maß systemwidrig und unbillig, daß ernsthafte Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit bestehen, so fordert das Rechtsstaatsprinzip selbst, daß Rechtssicherheit und Gerechtigkeit durch eine klärende Regelung rückwirkend hergestellt werden (BVerfGE 30, 367 (388) mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73
    Der völkerrechtliche Gleichheitssatz verbietet nicht, bei der innerstaatlichen Normierung des Entschädigungsrechts politische Verschiedenheiten zwischen den Staaten zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 23, 288 (313 f.) und 30, 409 (413 f.)).
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73
    Das Ausmaß der allgemein eingetretenen Schäden und die durch den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandene wirtschaftliche und finanzielle Situation nötigte zu einer Begrenzung der staatlichen Verpflichtungen in den verschiedensten Bereichen (vgl. BVerfGE 27, 253 (284 f.)).
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73
    In der hierbei auftretenden Spannungslage zwischen der gebotenen Herstellung der Gleichheit und einem damit möglicherweise verbundenen Eingriff in eine bestehende Rechtsposition durfte er den Aspekt des Vertrauensschutzes zurückstellen, weil das Vertrauen auf den Fortbestand dieser Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und damit nicht schutzwürdig war (vgl. BVerfGE 13, 261 (271); 19, 119 (127); 22, 330 (347); 23, 85 (94); 25, 269 (291)).
  • BVerfG, 24.09.1965 - 1 BvR 228/65

    Couponsteuer

    Auszug aus BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73
    In der hierbei auftretenden Spannungslage zwischen der gebotenen Herstellung der Gleichheit und einem damit möglicherweise verbundenen Eingriff in eine bestehende Rechtsposition durfte er den Aspekt des Vertrauensschutzes zurückstellen, weil das Vertrauen auf den Fortbestand dieser Rechtslage sachlich nicht gerechtfertigt und damit nicht schutzwürdig war (vgl. BVerfGE 13, 261 (271); 19, 119 (127); 22, 330 (347); 23, 85 (94); 25, 269 (291)).
  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 26/58

    Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 1 BEG

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Die für den Ausgleich von Kriegsfolgeschäden entwickelten Grundsätze gelten insoweit entsprechend (vgl. BVerfGE 38, 128 [133] unter Hinweis auf BVerfGE 27, 253 [284 f.]).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 9, 334 ; 38, 128 ; 83, 1 ).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Die Heimat eines Menschen wird weder durch seinen Wohnsitz noch seinen ständigen Aufenthalt bestimmt (vgl. BVerfGE 23, 258 ; 38, 128 ; 48, 281 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    Sodann wäre zu begründen gewesen, ob das Territorialitätsprinzip generell den Anwendungsbereich des öffentlichen Rechts bestimmt (vgl. einerseits BGHZ 31, 367 [371]; Kegel, Internationales Privatrecht, 7. Aufl., S. 847 und andererseits Klaus Vogel, Der räumliche Anwendungsbereich der Verwaltungsrechtsnorm, 1965, S. 142 und passim), welchen Inhalt es im Rahmen des hier betroffenen Sachgebiets hat (zu den verschiedenen Ausprägungen vgl. etwa BVerfGE 84, 90 [123] zum Enteignungsrecht, BVerfGE 14, 221 [237]; 51, 356 [367] zum Sozialversicherungsrecht und BVerfGE 13, 31 [38]; 38, 128 [136] zum Wiedergutmachungsrecht) und ob es für die Rechtsquellenfrage erheblich ist, daß das Deutsche Reich bestimmte Teilrechtsbereiche und einige Einzelvorschriften des deutschen Rechts ausdrücklich für anwendbar erklärt hat, im übrigen aber von der Fortgeltung polnischen Rechts ausgegangen ist (vgl. §§ 7, 8, 12 des Erlasses über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete sowie die dazu ergangenen Verordnungen etwa in RGBl. I 1941 S. 597 und RMBl. 1941 S. 98, 257, 295).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Ein subjektiv-öffentliches Recht ist eigentumsähnlich verfestigt, wenn nach seiner gesamten rechtlichen Ausgestaltung und nach dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes es als ausgeschlossen erscheint, daß der Staat dieses Recht ersatzlos entziehen kann (BVerfGE 1, 264 (274 ff.); 4, 219 (240); 15, 167 (200); 16, 94 (112); 38, 128 (138)).
  • OLG Köln, 03.12.1998 - 7 U 222/97

    Entschädigunspflicht wegen geleisteter Zwangsarbeit während der NS-Diktatur

    Wo und wie diese vorzunehmen waren, stand weitgehend im freien Gestaltungsermessen des Gesetzgebers (so ausdrücklich: Gießler, a.a.O., S. 52/53 unter Hinweis auf BVerfG NJW 1970, 799 und RzW 1975, 24 Nr. 22).

    Das persönliche Territorialitätsprinzip, das diesen Gesichtspunkten Rechnung trug, beruhte demnach auf sachbezogenen Erwägungen (so wohl auch BVerfG RzW 1975, 24 Nr. 22).

  • BVerfG, 08.11.1977 - 1 BvL 6/75

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Entschädigungsrecht für

    Er konnte bei der Ablösungsregelung im Dritten Teil des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes in Rechnung stellen, daß die Bundesrepublik Deutschland territorial und hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit nur einen Teil des Deutschen Reiches ausmacht (vgl. BVerfGE 38, 128 (133)), und dementsprechend nur solche Ansprüche zur Ablösung vorsehen, die dem sogenannten Westbestand der Ansprüche zuzurechnen waren.

    Es war auch nicht sachwidrig, zum Zwecke der Bestimmung dieser sogenannten Westmasse an die Begründung des Wohnsitzes oder dauernden Aufenthaltes im Bundesgebiet zu einem bestimmten Stichtag anzuknüpfen (vgl. BVerfGE 3, 58 (148); 13, 31 (36 ff.); 30, 367 (380, 390 f.); 38, 128 (136)).

  • BGH, 29.06.1978 - IX ZR 148/75

    Rechtsmittel

    Zur ausnahmslosen Entschädigung aller Personen, die während des "Dritten Reiches" verfolgt wurden, war der Gesetzgeber angesichts der begrenzten finanziellen Leistungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland bei der Ausgestaltung des innerstaatlichen Entschädigungsrechts nicht verpflichtet (BVerfGE 38, 128, 133 [BVerfG 22.10.1974 - 1 BvL 30/73] = RzW 1975, 24).

    Die Vereinbarkeit dieser alle Ansprüche nach dem BEG erfassenden Regelung mit dem Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt festgestellt (Entscheidungen vom 31. Oktober 1973 - 1 BvR 735/66 und 320/66; RzW 1974, 48; BVerfGE 38, 128).

    In den Beschlüssen vom 30. September 1976 - 1 BvR 779/75 - und vom 4. Oktober 1976 - 1 BvR 280/75 - hat es aus den in BVerfGE 38, 128 dargelegten Gründen die von der Klägerin geltend gemachte Verletzung von Grundrechten durch § 238 a BEG verneint, auch soweit dessen entsprechende Anwendung gemäß Art. V Nr. 3 Abs. 1 BEG-SchlußG der Gewährung einer Beihilfe entgegensteht.

  • BVerwG, 15.07.2004 - 3 C 44.03

    Lastenausgleich; Rückforderung von Hauptentschädigung; Anrechnung einer

    Der Spielraum des Gesetzgebers endet erst dort, wo die ungleiche Behandlung nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo mit anderen Worten ein sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (vgl. BVerfGE 9, 334 ; 38, 128 ; 83, 1 ; 102, 254 ; 106, 201 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.2016 - 4 S 1492/15

    Zum Ermessen bei der Stundung des Anspruchs auf Erstattung von Ausbildungsgeld

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die Vereinbarkeit dieser Vorschriften mit dem Grundgesetz bereits mit Bindungswirkung gemäß § 31 BVerfGG wegen der zu § 46 Abs. 4 Satz 1 des Soldatengesetzes in der Fassung vom 10.01.1968 (BGBl. I. 56 ) ergangenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.01.1975 (- 2 BvL 51/71 -, BVerfGE 38, 128) feststeht (dafür OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2015, a.a.O.).
  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 11-VII-16

    Unzulässige Popularklage gegen Gebührenstaffelung nach Personen mit und ohne

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.03.1997 - 6 A 10700/96

    Kommunalabgabengesetz; Inkrafttreten; Zeitliche Geltung; Wirtschaftswegebeitrag;

  • BGH, 24.02.1977 - IX ZR 91/72

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1977 - IX ZB 58/76

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.02.1975 - IX ZB 422/66

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.02.1975 - IX ZB 20/67

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.02.1975 - IX ZB 421/66

    Rechtsmittel

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